Impressum

 

Die Internetseiten der DKT Dämmstoff - Konfektionstechnik GmbH Wolfen beinhalten Informationen über das Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen. Sie werden aktualisiert und Weiterentwicklungen angepasst. Wir behalten uns technische Änderungen und Irrtümer vor.

DKT Dämmstoff - Konfektionstechnik GmbH Wolfen
Dämmstoffstraße 2
06766 Bitterfeld - Wolfen
Telefon: +49 3494 384 76-0
Telefax: +49 3494 384 76 200
E-Mail:  info@dkt-wolfen.de

Geschäftsführer: Nannette Willingshofer u. Christian Sperr
Amtsgericht: Stendal HRB: 9310 
Finanzamt: Hildesheim Steuernummer: 116 / 106 / 05763

 

Inhaltlich Verantwortlicher:
Nannette Willingshofer

 

Bildnachweise:

  • Startseiten Banner Außenansicht: DKT Wolfen
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  • Bericht Messeauftritt: DKT Wolfen
  • Messeauftritt - Trako 2015: DKT Wolfen
  • 20- jähriges Firmenjubiläum: DKT Wolfen
  • Messeauftritt InnoTrans 2014: DKT Wolfen
  • Produkte Banner: DKT Wolfen
  • Produkte Unterkategorie Flachdach-Dämmsysteme: DKT Wolfen
  • Produkte Unterkategorie Fahrzeugtechnik: DKT Wolfen
  • Produkte Unterkategorie Technische Zuschnitte: DKT Wolfen
  • Produkte Unterkategorie Dekorative Elemente: DKT Wolfen
  • Über uns Banner Außenansicht: DKT Wolfen
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Urheberrecht
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"Ihre IT-Büroorganisation"
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Parsevalstraße 13
06749 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 03493 - 929 0 440
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Handy: 0172 - 3756265
E-Mail: info@itgehtklahr.de
Internet: www.itgehtklahr.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1) Allgemeines


1. Diese Verkaufsbedingungen sind Bestandteile aller Angebote und Verträge für Warenlieferungen des Verkäufers, sowohl in laufenden als auch in künftigen Geschäftsverbindungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen die zwischen DKT und dem Besteller zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
4. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass wir seine personenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung, entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, ausschließlich zu Geschäftszwecken bearbeiten und weitergeben.

 

§ 2) Angebote / Angebotsunterlagen


1. Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Das gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

§ 3) Preise / Zahlungsbedingungen


1. Unsere Preise sind entsprechend unserer Preisliste für maximal drei Monate verbindlich. Es gilt das jeweilige Datum der Preisliste. Darüber hinaus gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpackung; diese wird gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Der Abzug von Skonto bedarf schriftlicher Vereinbarung. Die Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Bestellers im Übrigen keine fälligen Rechnungsforderungen aufweist. Skontierfähig ist ausschließlich der Warenwert ohne Fracht, Paletten, Verpackung und sonstige Dienstleistungen.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln, die die Folgen des Zahlungsverzuges betreffen.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4) Lieferzeit


1. Lieferfristen für Lieferungen an den Besteller gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung des Verkäufers, es sei denn, dass der Verkäufer für diese Lieferfristen schriftlich zusagt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Darüber hinaus setzt der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist DKT berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

§ 5) Gefahrenübergang / Verpackungskosten


1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Soweit Lieferung „Baustelle“ oder „frei Lager“ vereinbart worden ist, ist eine Anlieferung ohne Abladen vereinbart, insbesondere unter der Voraussetzung, dass die Anfuhrstraße mit schwerem Lastzug befahrbar ist. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Bestellers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für die dadurch entstehenden Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Besteller zu erfolgen, Wartezeiten werden dem Besteller berechnet.
2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

 

§ 6) Mängelhaftung


1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie dem Verkäufer nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware zugegangen sind. Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet, die seinen Wert und / oder Gebrauchstauglichkeit nicht nur beeinträchtigen oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft, wird der Mangel nach Wahl des Verkäufers entweder innerhalb angemessener Frist kostenlos oder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Der Besteller hat dem Verkäufer oder seinem Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden hier ohne ausdrückliche Zustimmung Veränderungen oder Reparaturen an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
3. Weitergehende Gewährleistungsansprüche kann der Besteller nur geltend machen, wenn die Mängelbeseitigung scheitert oder während einer vom Besteller dem Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erfolgt, so im Falle eines Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft. Andere Ansprüche des Bestellers, insbesondere solche auf Ersatz mittelbaren Schadens sind, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, ausgeschlossen.
4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Tag des Gefahrenübergangs.

 

§ 8) Eigentumsvorbehalt


1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist DKT berechtigt, die Kaufsache zurück zu nehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder er seine Zahlungen eingestellt hat. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Vereinbarung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7. Der Besteller tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 9) Erfüllungsort und Gerichtsstand


1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
2. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist der Sitz unserer Firma.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN – Kaufrechts ist ausgeschlossen.